Wenn Sie Nutzer von Elektrorollern sind, beachten Sie, dass ab Freitag, dem 20. Juni, eine Haftpflichtversicherung für Roller und elektrische ‚Scooter‘, ‚Segways‘ und ‚Hoverboards‘ verpflichtend sein wird, wobei die PSP für die Durchsetzung dieser neuen Maßnahme verantwortlich ist.
Das morgen in Kraft tretende Dekretgesetz betrifft motorisierte Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h oder einem Gewicht von mehr als 25 kg und einer Geschwindigkeit von mehr als 14 km/h.
Wenn das Fahrzeug diese Merkmale aufweist, ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, „unabhängig von den Eigenschaften des Fahrzeugs, dem Gelände, auf dem es verwendet wird, oder ob es geparkt oder in Bewegung ist“, heißt es in dem im Diário da República veröffentlichten Dokument.
Von dieser Haftpflichtversicherungsanforderung ausgenommen sind „Rollstühle, die ausschließlich für Personen mit körperlichen Behinderungen bestimmt sind.“