Das oberste Berufungsgericht in Deutschland wies einen Versuch zurück, Mercedes-Benz und BMW daran zu hindern, ab November 2030 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu verkaufen, was einen Rückschlag für Umweltbewegungen darstellt.
Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe erlassen, der die Entscheidungen der unteren Instanzen bestätigte und die Klagen von drei Direktoren der Umweltschutzorganisation DUH (Deutsche Umwelthilfe) abwies.
Die Kläger stützten ihren Antrag auf ein angebliches „Kohlenstoffbudget“, das jedem der Automobilhersteller zugewiesen wurde, und argumentierten, dass dieses Limit das Verbot des Verkaufs neuer Verbrennungsmotorfahrzeuge nach dem angegebenen Datum rechtfertigen würde.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es keine formale Zuteilung von Kohlenstoffbudgets an einzelne Unternehmen gibt, wodurch die zentrale Grundlage des Falls ungültig wurde.
Sowohl Mercedes-Benz als auch BMW reagierten positiv auf die Entscheidung und betonten ihr Engagement für nachhaltigere Praktiken.
Ein Sprecher von BMW hob hervor, dass das Urteil „Rechtssicherheit für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind,“ mit sich bringt, in einem Kontext zunehmenden regulatorischen Drucks auf den Automobilsektor.








