Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat an diesem Freitag entschieden, dass Automobilhersteller wie VW weiterhin für die Verwendung von betrügerischen Geräten, wie temperaturabhängigen Emissions-‚Softwares‘, verantwortlich sind, auch wenn die Fahrzeuge den EU-Vorschriften entsprechen, was die Legalität der Technologie nicht garantiert.
Der Fall vor dem höchsten Gericht der EU entstand aus zwei deutschen Klagen gegen VW-Dieselfahrzeuge, die mit manipulierten Geräten ausgestattet waren, entweder während der Produktion oder durch nachfolgende Software-Updates.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die Entschädigung für Kunden je nach Nutzung des Fahrzeugs reduziert oder auf 15 % des Kaufpreises begrenzt werden kann, aber dennoch angemessen den verursachten Schaden widerspiegeln muss.
Laut “Reuters” hat VW noch nicht auf eine Anfrage um Stellungnahme zu der nun vom Gerichtshof der Europäischen Union getroffenen Entscheidung reagiert.
Es sollte angemerkt werden, dass manipulative Geräte Werkzeuge oder ‚Softwares‘ sind, die die Emissionen von Fahrzeugen verändern, was in den letzten Jahren zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat, ob Hersteller diese unsachgemäß verwenden, um die tatsächlichen Schadstoffemissionen zu verbergen. Automobilhersteller argumentieren, dass diese Geräte nur bei bestimmten Temperaturen aktiviert werden, um den Motor zu schützen und gesetzeskonform zu bleiben.
Der bekannteste der Fälle ist der ‚Diselgate‚, der 2015 entdeckt wurde und bewies, dass VW übermäßige Werte von giftigen Emissionen aus Dieselmotoren verheimlichte.